Schlagspezifische Aufzeichnungen

Seit Mai 2020 sind alle Betriebe dazu verpflichtet die erfolgten Düngemaßnahmen, sowie die Beweidung, binnen 2 Tagen zu dokumentieren. Wir arbeiten dazu mit der Ackerschlagkartei der Landberatung. Ein persönlicher Zugang kann bei uns erworben werden. In dieser bekommen Sie ausgewiesen, welchen Restdüngebedarf Sie noch haben, sowie eine Aufstellung über die bereits ausgebrachten Mengen. Die Verknüpfung zwischen Düngebedarfsermittlung und Ackerschlagkartei erleichtert die Datenübertragung in das ENNI-Portal am Jahresende.


Ab dem Jahr 2022 sind alle Betriebe dazu verpflicht die erfolgten Düngemaßnahmen bis zum 31. März des Folgejahres im ENNI-Portal zu melden.

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