Düngebedarfsermittlung

Wer muss eine Bedarfsermittlung haben?

  • Alle Betriebe, deren N-Anfall aus eigener Tierhaltung über 750 kg N liegt
  • Alle Betriebe die Wirtschaftsdünger aufnehmen
  • Alle Betriebe die auf einer Fläche mehr als 50 kg N oder 30 kg P düngen


Wann muss die Bedarfsermittlung vorliegen?

  • Vor der ersten aktiven Düngung muss eine Bedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphor vorliegen




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