Düngebedarfsermittlung
Wer muss eine Bedarfsermittlung haben?
- Alle Betriebe, deren N-Anfall aus eigener Tierhaltung über 750 kg N liegt
- Alle Betriebe die Wirtschaftsdünger aufnehmen
- Alle Betriebe die auf einer Fläche mehr als 50 kg N oder 30 kg P düngen
Wann muss die Bedarfsermittlung vorliegen?
- Vor der ersten aktiven Düngung muss eine Bedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphor vorliegen